Rundfunkgebührenbefreiung
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Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Emäßigung des Rundfunkbeitrages können beim Beitragsservice beantragt werden. Auf der Webseite des Beitragsservices stehen umfangreiche Informationen sowie Anträge zur Verfügung (Link siehe unter: weiterführende Informationen).
Zur Ausgabe von Anträgen und ggf. Hilfestellung beim Ausfüllen wenden Sie sich gern an die Ansprechpartnerin im Fachdienst 3.4 (siehe rechts).
Gebühren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Nachweis über den Bezug einer der nachstehenden Leistungen:
- SGB XII-, Asyl- oder SGB II- Leistung oder
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF
Weiterführende Informationen
Beitragsservice | Befreiung und Ermäßigung beantragen