Blinden- und Gehörlosenhilfe
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Der Landschaftsverband Rheinland ist zuständig für das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Blindenhilfe. Auf der Webseite des Landschaftsverbandes stehen umfangreiche Informationen, eine Broschüre sowie Anträge und Formulare online zur Verfügung (Links siehe unter: weiterführende Informationen).
Zur Ausgabe von Anträgen und ggf. Hilfestellung beim Ausfüllen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin im Fachdienst 3.4 (siehe rechts).
Weiterführende Informationen
Landschaftsverband Rheinland | Soziales |Blinden- und Gehörlosengeld (GHBG)