Anwohnerparkausweis
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Parkausweisen (Anwohnerparkausweis/Handwerkerparkausweis) einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen unterliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.
Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:
- Innenstadt (W 1)
- Innenstadt (W 2)
- Markt (W 3)
- Krankenhaus (KH)
- Bardenberg (B)
sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.
Antragsberechtigt ist:
- der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes bzw.
- der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.
Gebühren
20 Euro pro Jahr; Zahlung per Banküberweisung.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).