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Anwohnerparkausweis


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Parkausweisen (Anwohnerparkausweis/Handwerkerparkausweis) einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen unterliegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.

Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:

  • Innenstadt (W 1)
  • Innenstadt (W 2)
  • Markt (W 3)
  • Krankenhaus (KH)
  • Bardenberg (B)

sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist:

  • der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes bzw.
  • der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.

Gebühren

20 Euro pro Jahr; Zahlung per Banküberweisung.

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).

Anwohnerparkausweis

In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.

Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:

  • Innenstadt (W 1)
  • Innenstadt (W 2)
  • Markt (W 3)
  • Krankenhaus (KH)
  • Bardenberg (B)

sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist:

  • der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes bzw.
  • der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.

Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).

20 Euro pro Jahr; Zahlung per Banküberweisung.

Anwohnerparken, Anwohner, Bewohner, Parkausweis, parken, Parkzone, Parkzonen, Ticket, Berechtigung, halt, Verbot; Bewohnerparkausweis https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1604/show
Ordnungsamt (A 32)
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Poschen

23, 1. Ebene

02405 67-3214
jana.poschen@wuerselen.de

Frau

Herbst

23, 1. Ebene

02405 67-3213
gabi.herbst@wuerselen.de

Suche

 

 

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