Suche
Elternbeiträge Kita und OGS
Beschreibung Beschreibung
Die Kostenbeteiligung der Eltern an den Angeboten der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsschule erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderfördersatzung) vom 24.06.2008
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung OGS) vom 24.06.2008
Der Elternbeitrag wird für das jeweilige Schuljahr erhoben, d.h. vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Einkommensverhältnisse werden überprüft. Hierzu haben die Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der Stadt Würselen Träger in einer verbindlichen Erklärung schriftlich ihr Einkommen nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der Elternbeitrag in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einkommensberechnung.
Kostenbeiteiligung Mittagessen
Beim Besuch der Offenen Ganztagsschule ist ein warmes Mittagessen Pflicht. Im Bereich der Kindertagesbetreuung richtet sich dies nach der vertraglichen Vereinbarung. Es fallen zusätzlich Kosten für das tägliche warme Mittagessen an. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Träger (siehe Downloads).
Lastschriftverfahren
Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Würselen eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass offene Forderungen bei Fälligkeit automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierdurch verhindern Sie ggf. Mahngebühren und brauchen sich nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern. Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort Lastschrift (siehe unten).
Aufgrund der zu treffenden Bewertung, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem o.g. Ansprechpartner auf.
Allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungs- bzw. zum Schulangebot in Würselen finden Sie auf wuerselen.de im Bereich "Stadt der Kinder":
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern und kann der Satzung entnommen werden (siehe Downloads).
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (Team 51.1 - A 51)
-
- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02405 67-5113
-
E-Mail: julia.breuer@wuerselen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02405 67-5111
-
E-Mail: manfred.frey@wuerselen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02405 67-5123
-
E-Mail: birthe.woelk@wuerselen.de
-