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Baulasten
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Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Warum wird eine Baulast erforderlich?
Im Zuge eines Bauantrages prüft der zuständige Sachbearbeiter, ob durch Ihr Bauvorhaben Baulasten ausgelöst werden. Ist dies der Fall, kann Ihr Bauantrag nur genehmigungsfähig werden, wenn eine Baulast im öffentlich-rechtlichen Sinne gesichert ist.
Wie erhalten Sie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis?
Wer ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis hat, bekommt gegen Gebühr einen entsprechenden Auszug aus dem Verzeichnis. Ein berechtigtes Interesse kann z. B der Grundstückseigentümer haben, aber auch der Käufer eines Grundstückes.
Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein Antrag notwendig, der auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail eingereicht werden kann. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücksnr. des Objektes
- Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers
Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
Welche Unterlagen für eine Baulasteintragung benötigt werden, kann jeweils in den Merkblättern zu den einzelnen Baulasten nachgelesen werden; diese stehen hier zum Download zur Verfügung.
Was kostet die Eintragung einer Baulast?
Je nach Art und Umfang fallen pro Baulasteintragung Gebühren in Höhe von 50,00 € bis 250,00 € an.
Was kostet die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Die Gebühr für die schriftliche Auskunft ist abhängig davon, ob eine Baulast eingetragen ist oder nicht. Ist eine Baulast auf dem Flurstück vorhanden, wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Sie erhalten dann auf dem Postweg die schriftlichen Auskunft mit dem Gebührenbescheid, den Baulastentext sowie einen Lageplan über die Baulast. Ist keine Baulast vorhanden, wird pro Flurstück eine Gebühr von 30,00 € erhoben und Sie erhalten die schriftliche Auskunft hierüber mit dem Gebührenbescheid.
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- Merkblatt Abstandsflächenbaulast
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- Merkblatt Erschließung § 4
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Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt (A 63)
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-6304
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E-Mail: susanne.robinius@wuerselen.de
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