BIS: Suche und Detail

Wahlen

Beschreibung Beschreibung

Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Städteregionstag, Städteregionstag)
  • Integrationsratswahlen
  • Volksbegehren und Bürgerentscheide

Die Organisation der Wahlen ist im A 10 Haupt- und Personalamt angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Würselen. In diesem Bereich fällt auch die Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger:innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.

Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Wahlberechtigt sind

  • alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
    • nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
    • nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitergehende Infos zur Europawahl und Anträge zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Deutsche im Ausland finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleitern unter:
www.bundeswahlleiterin.de

Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an das Wahlamt wenden.

Online-Antrag zur Briefwahl

In der Zeit vom 29. April bis zum 7. Juni, 18 Uhr, können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Online-Anträge rund um die Uhr bis zum 5. Juni (23:39 Uhr) gestellt werden können.

Den Online-Antrag zur Briefwahl können Sie über diese Seite stellen; klicken Sie hierzu auf den Button rechts oben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 19. Mai allen Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte seine Wahlberechtigung telefonisch mit dem Wahlamt klären.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen