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Papierkörbe und wilder Müll

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Neben dem Anschluss- und Benutzungszwang für Grundstückseigentümer an die Abfallentsorgung durch die RegioEntsorgung ist Würselen flächendeckend mit mehr als 680 öffentlichen Papierkörben ausgestattet. Dennoch ist die Ablagerung wilden Mülls ein zunehmend großes Problem.

Unter wildem Müll versteht man jede illegale Ablagerung von Abfall. Dazu zählen nicht nur große Müllberge, sondern auch schon ein Pappbecher, eine Bananenschale oder eine Zigarettenschachtel, die achtlos ins Gebüsch, in den Wald oder auf die Straße geworfen wird. Die illegale Entsorgung dieser kleinen Gegenstände wird oftmals bagatellisiert, obwohl sie bereits den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Häufig handelt es sich um Abfälle, die an entsprechenden Stellen günstig oder sogar kostenlos entsorgt werden könnten. Die Beseitigung dieser wilden Müllablagerungen aus Wäldern und Feldern, von Schulhöfen, aus Kreisverkehren, aus Straßenrinnen, von öffentlichen Plätzen, aus Flüssen und Teichen, teilweise in mühsamer Handarbeit und die anschließende Zuführung zur fachgerechten Entsorgung kostet die Stadt Würselen sehr viel Zeit und Geld. Geld, das die Würselener Bürger letztlich über die Abfallentsorgungsgebühren bezahlen müssen.

Bei illegalen Müllablagerungen handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Ordnungswidrigkeiten und in manchen Fällen sogar um Straftaten. Wilde Müllkippen sind oft umwelt- und teilweise gesundheitsgefährdend, nämlich dann, wenn der Müll durch Schadstoffe belastet ist und das Grundwasser verseucht. Aus diesem Grund ist es wichtig, keinerlei Toleranz gegen Abfallsünder zu zeigen. Der Gesetzgeber sieht im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vor.
Die Stadt Würselen ist sehr bemüht, der illegalen Abfallentsorgung entgegen zu wirken, die Verursacher der wilden Müllkippen zu ermitteln und ein Verfahren gegen sie einzuleiten.

Die Abfuhr und Entsorgung von wildem Müll sowie die Entleerung der öffentlichen Müllbehälter ist über die einwohnerbezogenen jährlichen Gebühren abgegolten.

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