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Kampfmittel- und Munitionsfunde

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Zu den Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden gehört im Rahmen der Gefahrenabwehr auch die Beseitigung von Kampfmittel-  und Munitionsfunden, die seit dem Krieg bisland unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt die Räumung zufälliger Funde, die präventive Räumung beispielsweise bei Bauvorhaben und die Munitionszerlegung und -vernichtung.

Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden

Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Anträge auf Kampfmittelüberprüfung

Diese Anträge sind über die örtliche Ordnungsbehörde zu stellen, die vorbereitende Maßnahmen trifft und die Anträge zur abschließenden Bearbeitung auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterleitet. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet. Bitte verwenden Sie das Formular der Bezirksregierung, das hier zum Download zur Verfügung steht.

Auswertung von Luftbildern

Vor Beginn bestimmter Baumaßnahmen oder bei sonstigem Verdacht auf Kampfmittel ist ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen. Hierzu wertet der Kampfmittelbeseitigungsdienst das jeweilige Baugebiet mithilfe von vorhandenem Kartenmaterial aus. Den Antrag richten Sie bitte an das Ordnungsamt; ein Vordruck steht zum Download zur Verfügung.

Auf den Internetseiten der Bezirksregierung stehen weitere umfangreiche Informationen zur Verfügung, insbesondere ein Merkblatt zur Erstellung einer Liegenschaftskarte, die Sie Ihrem Antrag in einem bestimmten Format beifügen müssen.

Bezirksregierung Düsseldorf:

www.brd.nrw.de | Ordnung und Gefahrenabwehr | Kampfmittelbeseitigung

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