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Bauberatung (bauordnungsrechtlich)

Beschreibung Beschreibung

In erster Linie erfolgt eine Beratung zu:

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren
  • Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen
  • Verfahrensschritten und Ansprechpartner
  • Unterlagen und Bauvorlagen für Antragsverfahren

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt nicht die Planung eines Vorhabens, sondern gibt nur eine mündliche Auskunft zu konkreten Fragen, die das öffentliche Baurecht betreffen.

Bei Fragen zum Planungsrecht wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner, siehe unten: Bauberatung (bauordnungsrechtlich).

Die Bauberatung in üblichem Umfang ist kostenlos. Eine intensive, über die normale Information hinausgehende Beratung außerhalb eines Genehmigungsverfahrens in Sachen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht beträgt 15 Euro für Bauherren (Personen gem. § 53 BauO NRW) bzw. 35 Euro für Entwurfsverfasser (§ 54 i.V.m § 67 BauO NRW) je angefangene halbe Stunde.

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