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Überprüfung privater Abwasseranlagen

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Neue Gesetzeslage zur Überprüfung privater Abwasserleitungen

Seit November 2013 gilt in NRW eine neue gesetzliche Regelung zur Überprüfung privater Abwasserleitungen: Jeder Grundstückseigentümer hat nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz seine Abwasseranlagen selber zu überwachen. Sofern Schäden festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.

Was gilt für Häuser in Wasserschutzgebieten?

Die neue gesetzliche Regelung in NRW gibt landesweit geltende Prüffristen vor: Alle Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten müssen ihre Abwasseranlagen bis Ende 2020 auf Zustand und Funktion prüfen lassen. Sind häusliche Abwasserleitungen vor 1965 verlegt worden, muss die Prüfung bis Ende 2015 erfolgen.

Was gilt für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten?

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sieht die neue gesetzliche Regelung in NRW keine landesweiten Fristen für die erstmalige Überprüfung vor. Hier sind private Abwasseranlagen spätestens alle 30 Jahre zu überprüfen. Wann diese Überprüfung erstmalig durchgeführt wird, liegt in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers. Entstehen Schäden, die aufgrund mangelnder Wartung nicht rechtzeitig erkannt wurden, haftet der Eigentümer. In der Folge kann dies auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Was gilt für Industrie und Gewerbe?

Für industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen, die besonders verunreinigtes Abwasser transportieren, muss die erstmalige Überprüfung grundsätzlich bis 2020 erfolgen. Im Gegensatz zu häuslichem Abwasser gilt dies auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung bereits bis Ende 2015 erfolgen, wenn die Leitungen ein älteres Baujahr als 1990 aufweisen.

Was gilt für neue Häuser?

Grundstückseigentümer, die eine neue Abwasseranlage erhalten oder eine Sanierung der Anlage durchführen lassen, müssen diese bei Fertigstellung durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dies ist häufig schon im Eigeninteresse vorteilhaft, um Gewährleistungsansprüche rechtzeitig wahren zu können.

Wie prüfen?

Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen erfüllen die neue Verordnung, wenn sie von anerkannten Sachkundigen durchgeführt wurden. Eine Liste der anerkannten Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt (Link siehe: weiterführende Informationen) 

Rohr defekt – was tun?

Nach der neuen Verordnung sind große Schäden sofort zu beseitigen. Für die Beseitigung mittlerer Schäden wird 10 Jahre Zeit gewährt. Kleine Schäden müssen zunächst gar nicht saniert werden. Wie ein Schaden zu bewerten ist, darüber entscheidet der zugelassene Sachkundige Prüfer. Im Einzelfall kann die Stadt Würselen über abweichende Sanierungsfristen entscheiden, sowie auch im Vorfeld einer notwendigen Sanierung beratend zur Seite stehen.

Tipps für Hauseigentümer, die Geld sparen

Es empfiehlt sich, grundsätzlich mehrere Angebote für eine Prüfung oder auch Sanierung einzuholen und sich vor der Beauftragung in jedem Fall bei der Kommune beraten zu lassen. Denn dort erhalten Eigentümer wichtige Informationen über die neuen gesetzlichen Regelungen und fachliche Tipps die Geld sparen können.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW | Wegweiser | Sachkundige für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

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