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Bebauungsplan

Beschreibung Beschreibung

Bebauungspläne (BP) sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bebauungspläne werden als Satzung von dem Rat beschlossen. Sie enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und regeln die Bebaubarkeit von Grundstücken sowie die Erschließung von neuen Baugebieten. Anders als beim Flächennutzungsplan gelten die Festsetzungen gegenüber jedermann. Rechtskräftige Bebauungspläne können an den unten genannten Stellen eingesehen werden.

Inhalt des Bebauungsplanes

Die Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen sind abschließend in § 9 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. In einem Bebauungsplan werden u. a. Festsetzungen über die Bebaubarkeit von Grundstücken getroffen:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • die überbaubaren Grundstücksflächen und
  • die Erschließungsstraßen.
Rechtliche Wirkung des Bebauungsplanes

Ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist planungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Informationen darüber gibt die planungsrechtliche Beratung.

Wo finde ich Bebauungspläne?

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Würselen können im A 61 Planungsamt, Zimmer 237 im Rathaus, eingesehen werden.

Zudem sind die Bebauungspläne online im gemeinsamen Geoportal der StädteRegion Aachen in der Themenansicht „Planen und Bauen“ unter folgendem Link veröffentlicht: geoportal.staedteregion-aachen.de.

Bebauungspläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, sind auf der Webseite der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung zu finden.

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