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Pflegekinderdienst

Beschreibung Beschreibung

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII

Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind:

  • Werbung geeigneter (Ehe-) paare, Familien und Einzelpersonen als Pflege- oder Erziehungsstelle
  • Prüfung der Eignung der BewerberInnen
  • Schulung im Rahmen von Bewerberseminaren
  • Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien
  • Anbahnung von Pflegeverhältnissen
  • Begleitung der Pflegeverhältnisse
  • Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen
  • regelmäßige Durchführung von Hilfeplangesprächen
  • Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie im Rahmen der Hilfeplanung
  • Begleitung von Besuchskontakten
  • finanzielle Unterstützung durch Pflegegeldleistungen und Beihilfe nach Bedarf
  • Fortbildung der Pflegeeltern
  • Durchführung von Pflegeelternabenden und Freizeitaktivitäten

Der Pflegekinderdienst sucht laufend neue Bewerberinnen und Bewerber und freut sich über interessierte Bürgerinnen und Bürger. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen