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Einwohnergleichwerte
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Einwohnergleichwerte werden zur Ermittlung des ausreichenden Restabfallbehältervolumens für Gewerbebetriebe festgesetzt.
Der Umgang mit Abfällen aus Gewerbebetrieben ist in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Alle Abfallerzeuger mit Ausnahme privater Haushalte müssen die neuen Pflichten und Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung beachten und umsetzen. Das sind z.B.:
- Industrie, Handel und Handwerk,
- Büros, Arztpraxen und Kanzleien,
- öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Technologiezentren
- Schulen und Kindergärten, Vereine, Mehrzweckhallen
- Bildungseinrichtungen, Kirchen etc.
- Gastronomie- und Hotelgewerbe
- Klinken und Senioreneinrichtungen
Auf der Website der Regioentsorgung steht ein EWG-Rechner zur Verfügung.
Die Stadt Würselen hat die Abfallentsorgung seit 2006 auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen. Die Gebührenrechnung erfolgt über die Regioentsorgung; Rückfragen sind daher dorthin zu richten.
Gewerbeanmeldung
Die Gebührenabrechnung erfolgt über einen entsprechenden Bescheid, welcher den Gebührenpflichtigen zugestellt wird.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Regio Entsorgung AöR
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- Mariadorfer Straße 4
- 52249 Eschweiler
-
- Telefon:
02403 5550-666 - Fax:
02403 5550-659 - E-Mail:
info@regioentsorgung.de
- Telefon:
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