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Erschließungs- und Anliegerbeiträge

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Erschließungsbeiträge nach BauGB, Anliegerbeiträge nach KAG, Straßenanliegerbescheinigungen, Beitragsbescheinigungen nach KAG + BauGB

Erschließungsbeiträge nach BauGB

Unter Erschließungsbeitrag versteht man eine Abgabe, die der Bauherr an die Kommune entrichten muss, wenn sein Grundstück erschlossen wird. Das bedeutet, es wird an die Straße, an das Strom- und Wassernetz, sowie an diversen technischen Netzen angeschlossen.

Erschließungsbeiträge werden nach § 127 BauGB i. V. m. der städtischen Beitragssatzung erhoben.

Anliegerbeiträge nach KAG NRW

Die Stadt Würselen kann die Anlieger einer öffentlichen Straße, eines Weges oder eines Platzes bei der Herstellung, Erweiterung und Verbesserung eben dieses, an den Kosten beteiligen.

Anliegerbeiträge werden nach § 8 KAG NRW i. V. m. Beitragssatzung KAG erhoben.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an einen der angegebenen Ansprechpartner.

Erschließungs- und Anliegerbeiträge werden lt. Satzung erhoben und dem Betroffenen als Bescheid zugestellt.

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