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Zentrales Fördermittelmanagement
Beschreibung Beschreibung
Das zentrale Fördermittelmanagement bündelt das Fachwissen und Verfahren im Rahmen der Komplexität von Förderprogrammen und zuwendungsrechtlichen Grundlagen auf allen staatlichen Ebenen (EU, Bund, Land). Es dient der zentralen Steuerung, einheitlichen Abläufen und der laufenden Überwachung der Fördermodalitäten.
Die Abgrenzung des zentralen Fördermittelmanagements zu laufenden Fördermöglichkeiten erfolgt anhand projektbezogener Förderung – Projektförderung.
Demnach sind Projektförderungen Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben.
Gegenstand sind Förderprojekte, die von staatlichen Stellen (EU, Bund, Land) durch Antragsverfahren bewilligt werden. Eine Einschränkung im Bereich der Fördersumme gibt es nicht.
Das zentrale Fördermittelmanagement dient als Instrument, die Effektivität und Effizienz von Förderprogrammen im Hinblick auf die Zielerreichung zu beurteilen und zu steuern. Demnach obliegt dem zentralen Fördermittelmanagement eine Informations-, Steuerungs- und Koordinationsfunktion innerhalb der Stadt Würselen.
Die Aufgaben des zentralen Fördermittelmanagements liegen in der zentralen Antragsstellung für die zuvor beschriebenen Förderprojekte, der anschließenden Mittelabrufe sowie die Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen. Hierbei fungiert das zentrale Fördermittelmanagement als administrative:r, einheitliche:r Ansprechpartner:in im Rahmen sämtlicher Kommunikation und förderrechtlicher Abstimmung für den:die Fördergeber:in. Darüber hinaus besteht die Zuständigkeit in der Prüfung und Einhaltung des Bewilligungsbescheides samt dessen Auflagen und Bedingungen. Daneben führt es im Rahmen der Kosteneinhaltung eine Art Kostencontrolling während der gesamten Projektdurchführung.
Die Stadt Würselen akquiriert für alle Bereiche der Verwaltung Fördermittel. Insbesondere für die Bereiche Städtebauförderung und Infrastruktur, Schule, Jugend, Klimaschutz und Mobilität wurden bereits erfolgreich Fördermittel durch das Land NRW, den Bund und der EU bewilligt.
Stadt als Fördergeber
Die Stadt Würselen tritt auch als Fördergeber auf.
Fördermöglichkeiten bestehen:
- Gemeinnützige Vereine und Institutionen
Gemeinnützige Vereine und Institutionen werden bezuschusst, welche Maßnahmen in die Steigerung bürgerschaftlichen ehrenamtlichen Engagements tätigen und somit einen Beitrag zur gesamten Stadtgesellschaft leisten wollen.
Richtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institutionen zur Steigerung bürgerschaftlichen Engagements
Antrag: Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen - Anschaffung eines Balkonkraftwerks
Die Stadt Würselen bezuschusst die Anschaffung eines Balkonkraftwerks und hilft damit den Bürgerinnen und Bürgern, gleichzeitig einen eigenen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten.
Richtlinie für Investitionen von Bürgerinnen und Bürger zur Vorsorge gegen den Klimawandel; hier: Balkonkraftwerke
Antrag: Gewährung einer Zuwendung für Balkonkraftwerke - Einrichtung eines Geburtshauses
Auf Bestreben der Ratsfrauen der Stadt Würselen wird die Stadt Würselen für die Errichtung eines Geburtshauses im Stadtgebiet Würselen Fördermittelgeber.
Wertungskriterien für Bewerber:innen
Antrag: Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung eines Geburtshauses
Zuständige Einrichtung
- Fördermittelmanagement (S 11)
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2003
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E-Mail: christina.chantre@wuerselen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2004
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E-Mail: nicole.kreder@wuerselen.de
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