Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen, können von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung und benötigen künftig keinen Personalausweis mehr. Dies sind insbesondere Menschen, die einen Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten haben oder die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 4 Wochen
Antrag zur Befreiung inklusive aller bezeichneten Unterlagen
Zuständige Einrichtungen
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Einwohnermeldeamt
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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- E-Mail:
einwohnermeldeamt@wuerselen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02405 67-3304
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E-Mail: petra.rehe-hermanns@wuerselen.de