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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

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Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.

Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle  die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.

Wird eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt, erhalten sie alle Informationen auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.

Für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Durch die Ausstellung fallen keine weiteren Gebühren an, jedoch verlängert sich die Lieferzeit um bis zu 20 Arbeitstage.

Bearbeitungsdauer: Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1 - 2 Wochen.

13,- € bar oder per EC-Cash bei Antragsstellung im Rathaus bzw. Online-Zahlung bei Antrag über die Webseite des Bundesamtes für Justiz

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