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Datenschutz

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Die Stadt Würselen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Würselen.

Die Informationen der Stadtverwaltung Würselen nach Art. 13 DSGVO stehen bei den jeweiligen Dienstleistungen (z. B. Personalausweis, Vereine usw.) zum Download zur Verfügung.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der hiermit verbundenen Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Würselen betreffen, also das Handeln städtischer Dienststellen und deren Beschäftigten.

Darüber hinaus ist er zuständig für die Beantwortung aller Fragen, die den Datenschutz betreffen. Er hat gem. Art. 39 der EU – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Unterrichtung und Beratung des Verwaltungsvorstandes in Grundsatzfragen zum Datenschutz,
  • Unterrichtung, Beratung und Unterstützung der Fachdienste, einschließlich der Personalvertretung in allen Fragen des Datenschutzes,
  • Zusammenarbeit mit dem/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
  • Beratung der Fachdienste - auf Anfrage- im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gem. Art. 35 DSGVO,
  • Mitwirkung bei Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere der Erarbeitung verwaltungsinterner Regelungen, Satzungen und Formularen mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden,
  • Unterstützung bei der Formulierung von Verträgen, deren Gegenstand die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (Datenverarbeitung im Auftrag),
  • Überwachung der Fachdienste im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz (Stichproben und anlassbezogene Überprüfung),
  • Teilnahme an internen Arbeitskreisen und Vertretung der Stadt in externen Arbeitskreisen und Gremien mit datenschutzrechtlichem Bezug,
  • Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Stellen,
  • Organisation und Vermittlung von Schulungen der Beschäftigten zu datenschutzrechtlichen Themen, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson