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Personalausweis

Kurzbeschreibung

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Buchen Sie Ihren Termin direkt online. Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link, eine Anmeldung im Serviceportal ist dafür nicht notwendig.

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Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Antragstellung

Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 2-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In dringenden Fällen kann direkt im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Gültigkeiten
  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Fotomustertafel)
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen (siehe Downloads), die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
  • bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
  • 37,00 Euro ab 24 Jahre
  • 22,80 Euro bis 24 Jahre
  • 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis