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Namensrechtliche Erklärungen

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Das Standesamt kann im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches diverse Erklärungen über Namensänderungen entgegennehmen, beispielsweise:

Erklärungen zum Ehenamen:

  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamens (§ 1355 Abs. 1,3 BGB)
  • Wiederannahme eines früheren Namens/Geburtsnamen (§ 1355 Abs. 5 BGB)
  • Hinzufügung eines Namens (Erklärung eines Doppelnamens) (§1355 Abs. 4 BGB)
  • Widerruf über die Hinzufügung eines Doppelnamens (§ 1355 Abs. 4 BGB)

Erklärungen zum Kindesnamen:

  • Erklärung über die Reihenfolge der Vornamen (§45a PStG)
  • Einbenennung (§1618 BGB)
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge (§ 1617 b Abs. 1 BGB)
  • Namenserteilung (§ 1617a Abs. 2 BGB)
  • Namensänderung der Eltern bzw. eines Elternteils auf den Namen des Kindes (§ 1617c BGB)
  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 45b PStG)

Die Bedeutung und Wirkung dieser Namenserklärungen können beim Standesamt erfragt werden. Die Kollegen und Kolleginnen sind gerne beratend tätig. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Aufgrund der verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten sind die notwendigen Unterlagen direkt beim Standesamt zu erfragen.

  • Namensrechtliche Erklärungen 21,00 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 Euro
  • Urkundenausstellung 10,00 Euro

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