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Kanal, Abwasser, Niederschlagswasser

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Abwasserkanäle

Das Tiefbauamt betreibt das vorhandene Kanalnetz und entwickelt dieses fort, damit die Abwässer der Bürger*innen und der Betriebe ordnungsgemäß den Kläranlagen zugeführt und gereinigt werden. Die Abwässer, die von der Kanalisation erfasst werden, sind die Siedlungsabwässer von Haushalten und Kleingewerbe und zum großen Teil die Niederschlagsabwässer, die von Dachflächen und versiegelten Oberflächen wie Straßen und Gehwegen abgeleitet werden.

Die Bürger*innen und die Gewerbebetriebe werden seitens des Fachamtes u. a. im Hinblick auf Anschlussmöglichkeiten der Grundstücke und den Rahmenbedingungen der Grundstücksentwässerung beraten.

Überblick über das Kanalnetz

Das Würselener Kanalnetz hat eine Länge von über 160 km. Hiervon sind ca. zwei Drittel Mischwasserkanäle und ein Drittel Trennsystem mit je einer Leitung für Schmutz- und Regenwasser. Hinzu kommen noch Druckrohrleitungen und dazugehörige Pumpwerke.

Weiterhin befinden sich im Stadtgebiet Regenrückhalte-, Regenklär- oder Regenüberlaufbecken. Die Kläranlagen und die Regenbecken werden vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betrieben.

Die Pflege dieser vorhandenen Anlagen ist Daueraufgabe der Stadtentwässerung und langfristig zu sichern. Denn die Kanalisation und die Kläranlage stellen einen großen Vermögenswert dar, den es durch wiederkehrende Prüfung und evtl. Sanierungen zu erhalten gilt. Dies wird bei der Stadt Würselen u. a. auch durch die Einhaltung der Selbstüberwachungsordnung für Städte und Gemeinden, die für Kanäle und Abwasserbehandlungsanlagen seitens des Landes NRW bereits 1995 erlassen wurde, gewährleistet.

Grundstücksentwässerung

Im Stadtgebiet sind sowohl Mischsysteme (Einkanalsystem: Schmutz- und Niederschlagswasser werden in einem Kanal abgeleitet) als auch Trennsysteme (Zweikanalsystem: Schmutz- und Niederschlagswasser werden getrennt in zwei Kanälen abgeleitet) vorhanden. Bitte informieren Sie sich vor Erstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage, welches der beiden Systeme bei ihrem Grundstück vorliegt und ob evtl. besondere Festsetzungen aus einem Bebauungsplan zu beachten sind (z. B. Versickerung).

Unter „Grundstücksentwässerung“ wird die Ableitung des auf dem Grundstück und den darauf befindlichen Bauten anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation verstanden.

Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Würselen“, aus der sich u. a. die Pflicht zur Grundstücksentwässerung sowie ein Anschluss- und Benutzungsrecht ergeben. Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren ist die „Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse – Abwassergebührensatzung – der Stadt Würselen“.

Herstellung und Änderung eines Anschlusses

Die erstmalige Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Würselen. Diese ist rechtzeitig, jedoch spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen.

Beizufügende Planunterlagen entnehmen Sie dem Antrag.

Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmer eine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Stadt Würselen mitzuteilen.

Die Herstellung, Erneuerung und Veränderung, sowie die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen und der Hausanschlussleitung auf dem anzuschließenden Grundstück führt der Grundstückseigentümer auf seine Kosten durch.

Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr

Einsparungen ergeben sich unter Umständen bei der Schmutzwassergebühr und zwar in dem Maße, wie die jeweilige Wassermenge nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird.

Einzelheiten dazu sind auf der Seite „Grundbesitzabgaben“ zu finden (siehe unten).

Ein Bodengutachten muss ggf. klären, ob der Untergrund hierfür geeignet ist. Im Falle einer unterirdischen Versickerung von Niederschlagswasser benötigen Sie eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen. Fragen Sie gerne vorab bei der Stadt Würselen nach, ob ein solches Gutachten notwendig ist. Kontakt: Städteregion Aachen, Tel. 0241 5198-2245 (siehe weiterführende Informationen).

Hinweise für den Planer

Entwässerungssatzung

In unserer Entwässerungssatzung finden Sie alle Informationen und allgemeine Regelungen, die Sie für eine erfolgreiche Planung benötigen.

Rückstausicherung

Bitte überprüfen Sie die Rückstauebene und planen Sie ggf. eine geeignete Rückstausicherung (Rückstauklappe). Unter „Rückstau“ versteht man die Erhöhung des Wasserspiegels in der Kanalisation, z. B. aufgrund von starken Regenfällen. Die Straßenoberfläche als öffentliche Verkehrsfläche bildet die sogenannte „Rückstauebene“. Für Flächen, die tiefer als diese Rückstauebene liegen (Keller, Hofflächen, etc.) besteht eine Überflutungsgefahr. Über Planung, Auswahl und Einbau dieser Rückstausicherungen informiert Sie Ihr Architekt oder Sanitärfachmann.

Regenwassernutzung

Unter Regenwassernutzung wird die Verwendung von Niederschlagswasser für die Garten- und Grünflächenbewässerung, als Brauchwasser für WC, Waschmaschinen u. ä. verstanden. Der Vorteil für den Betreiber liegt in der Einsparung der Frischwasserkosten. Darüber hinaus kann eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr erfolgen, soweit die zur Sammlung des Regenwassers erforderliche Zisterne oder eine sonstige Auffangmöglichkeit keinen Überlauf zum Kanal hat und das Wasser ausschließlich für Bewässerungszwecke verwendet wird.

Befreiung von der Niederschlagswassergebühr

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht für den Anschluss der versiegelten Flächen (Dachflächen, Hofflächen, Einfahrten, Zuwegungen) an das Kanalnetz Anschluss- und Benutzungszwang. Ausnahmen hiervon (z. B. Sickerpflaster, Ableitung in den Boden oder einen Bach) bedürfen vor Ausführung der Zustimmung bzw. gegebenenfalls einer Genehmigung. In diesem Fall können Teilflächen vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden, sodass für diese keine Gebühren mehr erhoben werden.

Dichtheitsprüfung

Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis ist eine Bescheinigung zu fertigen; diese ist aufzubewahren und der Stadt Würselen auf Nachfrage vorzulegen. Weitere Informationen zum Thema sind unter dem Stichwort Überprüfung privater Abwasseranlagen zu finden.

Tipp: Beratung!

Die in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten und Probleme sind sehr vielfältig und können an dieser Stelle nicht umfassend und allgemeingültig beschrieben werden. Lassen Sie sich daher vom Fachmann – Ihrem Architekten, Tiefbauer oder Sanitärfachmann – beraten. Besuchen Sie auch unsere Infoseite Überprüfung privater Abwasseranlagen. Sollten sich dann noch Fragen ergeben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadt Würselen gerne zur Verfügung.

Antrag: Hausanschluss

Antrag: Grundstücksentwässerung

(Vordruck d. Anträge befindet sich unter Downloads)

www.staedteregion-aachen.de | Ämer | Umweltamt |Wasser | Regenwasser

Gebühren werden laut Entwässerungs- und Abwassergebührensatzung erhoben.

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