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Kinder- und Jugendschutz

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Der Kinder- und Jugendschutz hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Dazu gehören der Jugendarbeitsschutz, die Befassung mit Alkohol und anderen Suchtmitteln sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit Risiken von Computerspielen und Internet-Angeboten auseinandersetzt.

Das Jugendamt bietet Angebote zur Prävention und ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes.

Der Jugendschutz in der Öffentlichkeit wird unter anderem in Gaststätten und bei Veranstaltungen relevant. Die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen gemäß § 3 Abs. 1 (Aushänge von Gewerbetreibenden und Veranstaltern), § 4 Abs. 1 (Aufenthalt in Gaststätten), § 9 (Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken) und § 10 (Rauchen in der Öffentlichkeit/Verkauf von Tabakwaren) JuSchG unterliegt dem Ordnungsamt.

www.imblick.info | Fragen zum Jugendschutz
www.jugendschutz-aktiv.de | Fragen für Gewerbetreibende
www.jugendschutz-aktiv.de |Jugendschutzgesetz

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