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Wohnbauförderung

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Das Land NRW unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen bauliche Maßnahmen zur Schaffung von preiswerten Wohnungen für Haushalte, die sich alleine nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Bei vorliegendem Wohnraumbedarf werden die Fördermittel durch die StädteRegion Aachen auch für Bauvorhaben auf dem Gebiet der Stadt Würselen vergeben. Bauinteressierte Investoren werden bei Anfragen auf der Grundlage der jeweils aktuellen Bedarfssituation beraten.

Selbstnutzer bereits geförderten Wohneigentums können zur Vorlage bei der NRW.Bank auf Antrag durch das Sachgebiet Wohnungswesen der Stadt Würselen eine Bescheinigung zur Zinsvergünstigung erhalten, sofern vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. 

Informationen zu Fördermitteln und Förderprogrammen

Ansprechpartner für die soziale Wohnraumförderung des Landes NRW für Vorhaben in den Städten und Gemeinden der StädteRegion Aachen (Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg, Würselen, Roetgen und Simmerath) ist das Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung der StädteRegion Aachen. Die Mitarbeiter dieses Amtes bieten eine förder- und bautechnische Beratung zur Wohnraumförderung an.

StädteRegion Aachen
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Telefon 0241 5198-2316
Fax 0241 5198-2278
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de (Informationen zu den Sprechzeiten etc.)

Auch der "Förderlotse" der NRW.Bank informiert Sie umfassend über Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU:

NRW.Bank | Förderlotse 

Zinssenkungsanträge/Zinssenkungsbescheinigung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.

In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.Bank.

Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen die Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch das Sachgebiet Wohnungswesen der Stadt Würselen.

Es ist daher erforderlich, dass entsprechende Einkommensnachweise zusammen mit dem durch die NRW.Bank übersandten Zinssenkungsantrag vorgelegt werden. Die notwendigen Formulare sowie ein Merkblatt stehen hier zum Download bereit.

Nach Vorlage der Einkommensbestätigung entscheidet die NRW.Bank über Ihren Zinssenkungsantrag.

Die Prüfung und Bescheinigung des Einkommens ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro

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