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Schiedsleute

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In Würselen gibt es seit Beschluss des Rates der Stadt Würselen vom 28.10.2010 einen Schiedsamtsbezirk. Die früheren Bezirke Würselen I (Stadtgebiet Würselen westlich der B57) und Würselen II (Stadtteile östlich der B 57; Würselen-Mitte und Broichweiden) wurden durch diesen Beschluss zusammengelegt. 

Schiedsleute werden nach Paragraph 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zu den Schiedsleuten haben, wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung.

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten keine Vergütung sondern einen Auslagenersatz. Sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch das Amtsgericht Aachen bestellt. Sie sollen in einem Verhandlungstermin zwischen den streitenden Parteien vermitteln und im besten Fall durch Aushandeln eines Vergleiches, an den sich die Parteien halten müssen, schlichten. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann der Antragsteller mit einer sog. Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.Schiedspersonen sind z.B. zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechts und Nachbarschaftsstreitigkeiten, in strafrechtlichen Streitigkeiten, für Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Informationen zu den Würselener Schiedsleuten sowie zu deren Aufgaben und Tätigkeitsfeldern finden Sie auf www.wuerselen.de/schiedsleute/

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