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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung Beschreibung

Festsetzung von Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII:

Bearbeitung von Anträgen auf:

  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege außerhalb des Haushaltes
  • Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gemäß der Jugendhilferichtlinien

Bewilligung von:

  • Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (z.B. stationäre und ambulante Hilfen, Teilhabebeeinträchtigung z.B. Legasthenie/Dyskalkulie)

Zahlbarmachung von Jugendhilfeleistungen:

  • Übernahme der Kosten für stationäre Jugendhilfemaßname (Heimerziehung oder Pflegefamilie)
  • Übernahme der Kosten für ambulante Jugendhilfemaßnamen
  • Übernahme der Kosten für Tagesgruppen

Kostenheranziehung und Berechnung von Kostenbeiträgen:

  • Mitteilung über die Kostenbeitragsverpflichtung
  • Berechnung und Festsetzung des Kostenbeitrages
  • Geltendmachung gegenüber anderen (Sozial)Leistungsträger

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen