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Feuerschutz

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Zum Feuerschutz gehören sämtliche abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

Die Kosten und Gebühren ergeben sich aus der Satzung über Kostenersatz für Einsätze, über Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen der Feuerwehr der Stadt Würselen vom 19.12.2017. 

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