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Schöffen

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Schöffen und Jugendschöffen sind als ehrenamtliche Richter an Gerichtsverfahren beteiligt und zwar mit gleichem Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter. Nach den Vorschriften in § 36 und § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie nach § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat die Stadt Würselen je eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und für die Wahl der Jugendschöffen aufzustellen; die Vorschlagslisten für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts stellen die Gemeinden in jedem vierten Jahr auf. Aus den Vorschlagslisten, für die sich die Bürger bewerben können, wählt ein Ausschuss des jeweiligen Gerichts eine bestimmte Anzahl Schöffen bzw. Jugendschöffen für die Dauer von fünf Jahren.

Ansprechpartner für die Jugendschöffen ist die Jugendgerichtshilfe (siehe unten).

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