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Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung Beschreibung

Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen, können von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung und benötigen künftig keinen Personalausweis mehr. Dies sind insbesondere Menschen, die einen Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten haben oder die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 4 Wochen

Antrag zur Befreiung inklusive aller bezeichneten Unterlagen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson