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Anmeldung eines Wohnsitzes

Kurzbeschreibung

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Buchen Sie Ihren Termin direkt online. Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link, eine Anmeldung im Serviceportal ist dafür nicht notwendig.

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Wenn Sie eine neue Wohnung in Würselen bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung, sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind.

Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie in Deutschland mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann dies  auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre – wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten anmelden.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
  • ausländischer Reisepass (bei nicht EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Personen den Nachweis der Eheschließung
  • Wohnungsgeberbestätigung, ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Anmeldung aus den Niederlanden, Belgien und Luxemburg wird zusätzlich noch die Abmeldung von dort  benötigt