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Ummeldung eines Wohnsitzes

Kurzbeschreibung

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Wenn Sie innerhalb der Stadt Würselen umgezogen sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich umzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Unterhalten Sie in der Stadt Würselen mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Ummeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Ummeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) die Ummeldung vorgenommen werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre – wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten ummelden.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig kostenfrei eine Meldebestätigung.

  • Personalausweis
  • Personalausweis der umzumeldenden Familienangehörigen
  • Wohnungsgeberbestätigung, ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT
  • ausländischer Reisepass + Aufenthaltstitel

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