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Personalausweis für im Ausland lebende Deutsche

Kurzbeschreibung

Termin im Meldeamt online buchen

Buchen Sie Ihren Termin direkt online. Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link, eine Anmeldung im Serviceportal ist dafür nicht notwendig.

Beschreibung Beschreibung

 

(WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR IN BELGIEN UND IN DEN NIEDERLANDEN WOHNENDE BÜRGER: DIE ERSTBEANTRAGUNG MUSS BEI DER BOTSCHAFT IN BRÜSSEL BZW. AMSTERDAM ERFOLGEN!! )

Lebt ein Deutscher im Ausland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist der Personalausweis ab dem 01.01.2013 bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes zu beantragen. Bürger, die in Belgien und den Niederlanden im Bereich der Euregio wohnen, können den Personalausweis auch bei einer innerdeutschen Meldebehörde beantragen. (Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaft)

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.

Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.

Antragstellung

Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

Gültigkeiten

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres – 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres – 10 Jahre

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 2-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In dringenden Fällen kann direkt im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.


Auswärtiges Amt
Deutsche Vertretungen in den Niederlanden
Deutsche Botschaft in Brüssel

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ( Fotomustertafel)
  • Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen

die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht

  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
  • 58,80 Euro ab 24 Jahre
  • 52,80 Euro bis 24 Jahre