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Genehmigungsverfahren Großveranstaltungen

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Freiraumveranstaltungen fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Sicherheitsanforderungen an Gebäude, in denen Veranstaltungen stattfinden, und darin zugelassene Besucherzahlen sind umfassend im Baurecht geregelt, wofür die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist.

Veranstaltungen in eingezäunter bzw. eingegrenzter Anlage fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde, waren jedoch bis zu den tragischen Ereignissen der Loveparade 2010 nicht konkret geregelt.

Nach der Katastrophe in Duisburg hat im Herbst 2012 das nordrhein-westfälische Innenministerium einen Orientierungsrahmen für die Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen festgelegt. Darin werden die Rahmenbedingungen für die Klassifizierung als Großveranstaltung erläutert.

Die aktuelle Fassung des Orientierungsrahmens und ein Mustersicherheitskonzept finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW | Konzept

Für Großveranstaltungen wird mit dem Genehmigungsantrag ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern gefordert. Aber auch bei kleineren Veranstaltungen mit besonders hohen Gefährdungspotential kann bereits ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Das Sicherheitskonzept beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Großveranstaltung vom Veranstalter vorzusehen sind.

Das Genehmigungsverfahren ist dadurch noch umfänglicher geworden und benötigt einen längeren Vorlauf. Neben Bauaufsicht, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Daher muss von der Beantragung bis zur Genehmigung mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden – Voraussetzung ist, dass alle Antragsunterlagen vollständig sind-. Auch für die Veranstalter ist dieser Vorlauf wichtig, um z.B. rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordner- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können.

Potenzielle Veranstalter von Großveranstaltungen sollten sich bereits in der Planungsphase mit der Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um die Anforderungen und die Zeitschiene für das Genehmigungsverfahren abzustecken.

Der Ansprechpartner bei der Bauaufsichtsbehörde leitet die Veranstaltungsanfrage den zuständigen Ämtern zu und schaltet bei Großveranstaltungen ein Koordinierungsgremium ein. In dem Koordinierungsgremium sind alle Ämter und Behörden vertreten, deren Expertise für die Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen erforderlich ist.

Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

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