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Antrag auf Vorbescheid

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Sofern Sie vor der Einreichung eines Bauantrages eine schriftliche Auskunft zu Einzelfragen (z.B. für die planungsrechtliche Zulässigkeit) wünschen, so ist ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zu stellen.

Mit Ihrem Antrag auf Vorbescheid reichen Sie alle für die Prüfung der Einzelfrage erforderlichen Bauvorlagen nach der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) in der aktuellen Fassung sowie das amtliche Antragsformular ein.

Für den Antrag stehen folgende Formulare der Architektenkammer NRW zum Download zur Verfügung:

  • vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
  • Baugenehmigungsverfahren gem. § 65 BauO NRW 2018

Die Bearbeitung von Bauvoranfragen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW erhoben.

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