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Jagdrechte

Beschreibung

Die Stadt Würselen hat die beiden Eigenjagdbezirke Schwarzenbruch I und II bis 2030 verpachtet. Die Bejagung des heimischen Wildes erfolgt entsprechend durch die jeweiligen Revierinhaber. 

Jäger, Jagdinteressenten und Flächeneigentümer (Bereich der EJB Schwarzenbruch I und II) können sich an die städt. Forstverwaltung wenden.

Ansprechpartner:

Herr Schubert
A 67 Baubetriebshof
In den Pützbenden 1
52146 Würselen

Tel.:     02405 67-6700
E-Mail: olaf.schubert@wuerselen.de

Zuständige Einrichtungen