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Grundbesitzabgaben
Beschreibung Beschreibung
Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung. Die Grundsteuer und die Gebühren für die Abwasserbeseitigung, Straßen- und Gehwegreinigung werden zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch das Steueramt der Stadt Würselen festgesetzt.
Die Erstellung und Versendung der Abfallgebührenbescheide erfolgt durch die Regio Entsorgung AöR mit Sitz in Eschweiler. Für Rückfragen zu diesem Bescheid steht die Hotline der RegioEntsorgung AöR unter der Telefonnumer 02403 5550666 zur Verfügung.
Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr durch Installation eines Zwischenzählers
Einsparungen können sich bei der Schmutzwassergebühr ergeben und zwar in dem Maße, wie die jeweilige Wassermenge nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Das ist regelmäßig bei der Gartenbewässerung der Fall. Rechtsgrundlage ist die so genannte Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2009, kurz Abwassergebührensatzung.
Im Falle der Gartenbewässerung (§ 4 Abs. 6 Abwassergebührensatzung) ist ein Zwischenzähler notwendig, der direkt an dem jeweiligen Außenwasserhahn installiert wird. Ein solcher Zähler ist beispielsweise im örtlichen Baumarkt erhältlich und kann selber oder durch eine Fachfirma eingebaut werden.
Nach der Anmeldung des Zwischenzählers wird eine so genannte Wasserkarte erteilt. Gegen Ende des Jahres fragt das Steueramt den genauen Zählerstand ab, der mit den Daten des Wasserversorgers verrechnet wird und die Schmutzwassergebühr entsprechend verringert. Die Verrechnung findet in allen Fällen im Folgejahr statt.
Eigentumswechsel bei Immobilien
Das Steueramt wird nicht von Notaren oder vom Grundbuchamt des Amtsgerichts über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes hierüber in Kenntnis gesetzt. Bitte teilen Sie dem Steueramt daher rechtzeitig den Eigentumswechsel mit.
Hinweis zur Steuerpflicht:
Gemäß § 22 Bewertungsgesetz wird bei einem Eigentumswechsel über die Zurechnung der Immobilie eine neue Feststellung durch das Finanzamt getroffen. Zeitpunkt dieser so genannten Zurechnungsfortschreibung ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Das bedeutet, dass der Grundstücksveräußerer hinsichtlich der Grundsteuer im Jahr der Rechtsänderung bis zum 31. Dezember zahlungspflichtig bleibt und die Steuerpflicht des Grundstückserwerbers erst ab 1. Januar des folgenden Jahres beginnt. Anderslautende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien - zum Beispiel im notariellen Kaufvertrag - haben auf die Grundsteuerpflicht keine Auswirkungen.
Abweichende Zahlungsweise
Die Grundbesitzabgaben sind in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten. Abweichend davon können Sie die Grundbesitzabgaben auch in einer Summe zum 1. Juli zahlen. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Die beantragte Zahlungsweise ist dann solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Die Änderung ist ebenfalls bis 30. September mit Wirkung ab dem Folgejahr zu beantragen.
Lastschriftverfahren
Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Würselen eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass offene Forderungen zu einem bestimmten Objekt oder Betreff bei Fälligkeit automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden können. Hierdurch verhindern Sie ärgerliche Mahnungen und ggf. Mahngebühren und brauchen sich nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern. Siehe unten: Lastschriftverfahren.
Eigentumswechsel
Zur Umschreibung werden Kopien derjenigen Seiten des notariellen Kaufvertrages benötigt, aus denen nachfolgende Informationen ersichtlich sind:
- Was wurde veräußert? Bezeichnung des Vertragsgegenstandes (z.B. Ackerland oder Gebäude und Freifläche, Straße, Hausnummer, Flur- und Parzellnummer)
- Von wem an wen wurde veräußert? Bezeichnung der Vertragsparteien (Namen, Geburtsdaten, Anschriften von Verkäufer und Käufer)
- Wann wurde veräußert? Zeitpunkt des Besitzübergangs (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten)
Notarielle Verträge enthalten in der Regel einen Passus, in dem der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten geregelt ist. Sofern dieser Übergang an den Eintritt von Bedingungen (z.B. die vollständige Zahlung des Kaufpreises) geknüpft ist, teilen Sie mit, wann diese Bedingungen erfüllt wurden. Das Steueramt schreibt die Gebühren ab dem auf den Besitzübergang folgenden Monat auf den neuen Eigentümer um.
Anmeldung eines Zwischenzählers
Das Steueramt benötigt von Ihnen bzw. dem Gebührenpflichtigen folgende Informationen:
- ein Foto des Zählers,
- das genaue Einbaudatum,
- den Zählerstand am Einbautag und
- die Zählernummer.
Der Antrag und die jährliche Mitteilung des Zählerstandes kann unkompliziert und papierlos direkt über das Serviceportal erledigt werden. Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten einmalig im Serviceportal an und mit wenigen Klicks ist Ihr Anliegen mitgeteilt. Siehe rechts "Onlinedienstleistungen".
laut jeweiliger Satzung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Kassen- und Steueramt (A 21)
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2131
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E-Mail: pascal.lenz@wuerselen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2132
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E-Mail: xandra.windeck@wuerselen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2133
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E-Mail: tanja.wirtz@wuerselen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-2135
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E-Mail: marcel.brendick@wuerselen.de
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