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Vergnügungssteuer

Beschreibung Beschreibung

Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen; Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Würselen. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten. Ebenso werden gewerbliche Tanzveranstaltungen, Striptease-, bestimmte Filmvorführungen sowie die gezielte sog. Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen besteuert. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).

Alle Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn beim Steueramt anzumelden.

Spielautomaten

Bei Geldspielgeräten beträgt die Steuer 4,5 Prozent der monatlichen Spieleinsätze. Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Apparat zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge.

Die Steuersätze für Unterhaltungsspielgeräte betragen je Apparat und angefangenem Kalendermonat bei der Aufstellung:

  • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 36 Euro;
  • in Gaststätten und sonstigen Orten 27 Euro.

Als Aufsteller von Spielautomaten sind Sie verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Stadt Würselen eine für das abgelaufene Kalendervierteljahr nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Steuererklärung einzureichen. Bei der Besteuerung nach den Einspielergebnissen sind der Steuererklärung Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummern und die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes enthalten müssen.

Tanzveranstaltungen

Werden Eintrittsgelder erhoben, sind Sie als Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben. Die Eintrittskarten sind dem Steueramt bei Anmeldung der Veranstaltung vorzulegen. Die Steuer wird nach dem auf der Karte angegebenen Preis und der Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten ersatzweise nach dem Entgelt berechnet. Der Steuersatz beträgt 20 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts.

Die Abrechnung der Eintrittskarten ist der Stadt binnen 7 Werktagen nach der Veranstaltung, bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen bis zum 7. Werktag des nachfolgenden Kalendermonats anzuzeigen.

Tanzveranstaltungen werden nach der Fläche besteuert, wenn keine Eintrittgelder erhoben werden. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 2,00 Euro. Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag, wird eine Veranstaltung für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Bemessungsgrundlagen sind dem Steueramt bis zum 7 Werktag nach der Veranstaltung anzuzeigen.

"Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen"

Die Steuer für sexuelle Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen wird nach der Fläche erhoben. Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 3,00 Euro.

Die Bemessungsgrundlagen sind bis zum 7 Werktag nach der Veranstaltung anzuzeigen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen ist eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 7 Werktag des nachfolgenden Monats einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Wofür müssen Steuern gezahlt werden?
Steuern müssen gezahlt werden, wenn Sie sog. Angebote zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen machen.

Warum muss die Steuer gezahlt werden?
Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Würselen in der jeweils geltenden Fassung.

Wer muss die Steuer bezahlen?
Steuerpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter), z.B. derjenige, der einen Swingerclub oder bordellähnlichen Betrieb führt.

Wann und wie melden Sie eine solche Veranstaltung an?
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor Beginn bei der Stadt Würselen anzumelden. Bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) müssen Sie nur eine Anmeldung abgeben.

Wie wird die Steuer berechnet?
Bei Angeboten zu sexuellen Vergnügungen beträgt die Steuer je Veranstaltungstag für jede angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 3,00 Euro. Mitberechnet werden alle für das Publikum frei zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten und Garderobenräume.

Berechnungsbeispiel: Im Vormonat wurden an 24 Tagen Veranstaltungen durchgeführt; die Veranstaltungsfläche beträgt 76 qm. Dabei entsprechen 76 qm acht angefangenen zehn Quadratmetern. 24 Tage x 8 x 3 Euro = 576 Euro.

Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?
Reichen Sie die Steuererklärung mit amtlichem Vordruck bis zum 7. Werktag nach Ablauf eines Kalendermonats, in dem die Veranstaltungen stattgefunden haben, ausgefüllt und unterschrieben beim Steueramt der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen ein. Auf dem Formular müssen Sie den Abrechnungsmonat, die Anzahl der Veranstaltungstage und die Größe der Veranstaltungsfläche angeben.

Steuererklärung, Zählwerkausdrucke

Die Steuersätze richten sich nach Eintrittsgeld, Fläche, Spieleinsatz, Spielumsatz, bzw. Anzahl der Spielapparate und sind im einzelnen der Satzung zu entnehmen.

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