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Wahlen

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Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Städteregionstag, Städteregionstag)
  • Integrationsratswahlen
  • Volksbegehren und Bürgerentscheide

Die Organisation der Wahlen ist im A 10 Haupt- und Personalamt angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Würselen. In diesem Bereich fällt auch die Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger:innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Ein genauer Wahltermin für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 ist noch nicht endgültig festgesetzt worden.

Unabhängig davon finden Sie aktuelle Informationen zur Bundestagswahl auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter:

www.bundeswahlleiterin.de

Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie ebenfalls auf der Seite dere Bundeswahlleiterin unter:

www.bundeswahlleiterin.de | Infos für Deutsche im Ausland

Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an das Wahlamt wenden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen