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Wahlen
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Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Städteregionstag, Städteregionstag)
- Integrationsratswahlen
- Volksbegehren und Bürgerentscheide
Die Organisation der Wahlen ist im A 10 Haupt- und Personalamt angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Würselen. In diesem Bereich fällt auch die Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger*innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.
A 10 Haupt- und Personalamt
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Wahlamt
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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- Telefon:
02405 67-1200 - Fax:
02405 49939-241 - E-Mail:
wahlen@wuerselen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-1201
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E-Mail: alica.sieprath@wuerselen.de
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-1202
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E-Mail: andrea.lausberg@wuerselen.de
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