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Schülerbeförderung und Fahrausweise für Schüler*innen
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AKTUELLES:
Eigenanteil für das School&Fun-Ticket kann erstattet werden
Finanzielle Unterstützung gibt es für Würselener Schüler:innen, die das School&Fun-Ticket nutzen. So hat der Rat der Stadt Würselen mit Blick auf die Corona-Pandemie beschlossen, den monatlichen Eigenanteil für das Ticket für den Zeitraum 1. November 2020 bis 30. April 2021 zu erstatten. Beitrag auf wuerselen.de weiterlesen
Das Antragsformular steht hier unter dem Punkt "Download" (siehe unten) zur Verfügung.
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Schülerfahrkosten (School&Fun-Ticket)
Die Stadt Würselen übernimmt als Schulträger für städt. Schulen die Kosten für die Beförderung von Schüler/innen der städtischen Schulen gemäß den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
Schulweglänge
Es besteht Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten, wenn der Schulweg (Fußweg) des Kindes in der einfachen Entfernung
- bei Schülern der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2,0 km,
- bei Schülern der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) mehr als 3,5 km,
- bei Schülern der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11-13 der Gesamtschule und des Gymnasiums) mehr als 5,0 km
beträgt.
Hierbei ist als Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schulform im Wohnort zugrunde zu legen.
Das School&Fun-Ticket berechtigt zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) auch in der Freizeit sowie während der Schulferien und an Wochenenden im gesamten Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Da der Fahrausweis auch während der Freizeit genutzt werden kann, wird für die Bereitstellung des School&Fun-Tickets ein Eigenanteil zu den Fahrkosten von den Erziehungsberechtigten bzw. dem/der volljährigen Schüler*in erhoben.
Der Eigenanteil für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler beträgt derzeit monatlich
- 14,00 € für das erste anspruchsberechtigte Kind,
- 7,00 € für das zweite anspruchsberechtigte Kind beträgt.
- für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind entfällt der Eigenanteil
Die ASEAG wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren ermächtigt den monatlichen Eigenanteil vom Konto des Kontoinhabers einzulösen.
Schülerinnen und Schüler die Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, sind vom Eigenanteil befreit. Eine entsprechende Bescheinigung muss dem Antragsformular beigefügt werden.
Beantragung, Verfahren
Die Anträge auf Fahrkostenübernahme in Form des School&Fun-Tickets sind in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen erhältlich.
Der ausgefüllte Vordruck ist im Sekretariat der Schule abzugeben und wird von dort an die Stadt Würselen weitergeleitet.
Das erstellte School&Fun-Ticket wird dem Antragsteller durch die ASEAG auf dem Postweg zugestellt.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Dienststelle gerne beratend zur Verfügung.
ASEAG | Tickets | Zeit- und Abo-Tickets | Schüler
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Schule, Sport, Kultur (Team 51.4 - A 51)
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- Lindenplatz 24
- 52146 Würselen
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-5181
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E-Mail: michaela.hanf@wuerselen.de
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