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Bauakteneinsicht

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Die Stadt Würselen hält ein Bauaktenarchiv vor, in dem sich die Hausakten der meisten in Würselen befindlichen Gebäude wiederfinden. Durch Kriegswirren oder andere Vorkommnisse kann der Aktenbestand Lücken aufweisen.

Als besondere Serviceleistung bietet die Stadt Würselen die Einsicht in die ihr vorliegenden Bauakten aus dem Bauaktenarchiv an.

Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unterlagen verlorengehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht nicht. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen im Rahmen des Möglichen zu helfen.

Berechtigte Personen

Zur Akteneinsicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur folgende Personen berechtigt:

  • Eigentümer,
  • Erben,
  • bevollmächtigte Personen.
Hinweis zur Einsichtnahme

Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Bauaktenarchiv besorgt werden müssen, melden Sie die gewünschte Akte zuvor bei der genannten Kontaktadresse an. Von dort erhalten Sie dann die Information, wann die Akteneinsicht möglich ist.

Einen Antrag auf Einsichtnahme in die Bauakte steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.

Eigentümer reichen zusätzlich ein:

  • Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
  • notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge) oder
    Grundbuchauszug des Amtsgerichts
    Hinweis: Die Nachweise sollten nicht älter als 3 Monate sein.
  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis o.ä.)

Erben reichen zusätzlich ein:

  • Erbschein,
  • Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer,
  • gültiger Identitätsnachweis (Personalsausweis o.ä.)

Bevollmächtigte Personen (z.B. Hausverwalter, Makler, Kaufinteressenten) reichen zusätzlich ein:

  • Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer,
  • Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers,
  • gültiger Identitätsnachweis (Personalsausweis o.ä.)

Die Akteneinsicht ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Würselen.

Ein Auszug der Verwaltungsgebührensatzung liegt dem Antrag auf Bauakteneinsicht bei.

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