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Kinderreisepass

Kurzbeschreibung


Achtung:
Die Neuausstellung von Kinderreisepässen sowie auch die Aktualisierung/Verlängerung ist nur noch bis 31.12.2023 möglich.

Ab dem 01.01.2024 können aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden.

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Stadt Würselen im Zeitraum vom 23.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen ist.


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Beschreibung Beschreibung

Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. 

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr.

Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite (Seite 4/5 oder ab Seite 8/9 ff.) im Kinderreisepass erforderlich. Eventuell vorhandene Visa, Ein- oder Ausreisestempel dürfen dabei nicht überklebt werden.

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Beispielsweise ist mit dem Kinderreisepass die Einreise in die USA nur in Verbindung mit einem gültigen Visum (nicht ESTA-Visum) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Im Bedarfsfall ist statt des Kinderreisepasses die Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses möglich.

Hinweis:

Für Personen unter 16 Jahren besteht im Inland keine Ausweispflicht.

Bearbeitungszeitraum: sofort

  • soweit vorhanden, Vorlage des "alten" Kinderausweises beziehungsweise Kinderreisepasses
  • in aktuelles Lichtbild gemäß Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren
  • bei Erstausstellung ist die Vorlage der Geburtsurkunde nötig
  • Kinder müssen bei der Beantragung mit anwesend sein
  • Antragstellung durch die oder den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter)
  • die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter)
  • Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung, bei allein Erziehenden ist gegebenenfalls außerdem ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen

Hinweise zur Sorgerechtsregelung:

Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses unterschreiben.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern liegt das alleinige Antragsrecht grundsätzlich bei dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragsstellung unverändert mit Haupt- oder alleinigen Wohnsitz gemeldet ist.
Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide eine Sorgerechtserklärung abgegeben haben.
Steht die elterliche Sorge einem Betreuer zu, so ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

  • 13,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
  •  6,- € (bei Verlängerung und Aktualisierung zu entrichten) bar oder EC-Cash

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