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Vorbeugender Brandschutz

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Zur Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes gehören insbesondere sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Brandentstehung bzw. Brandausbreitung, zur Schaffung sicherer Rettungs- und Angriffswege für die Feuerwehr, zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, zur Schaffung von Brandmeldemöglichkeiten und zur Sicherung von Zugängen und Zufahrten. Weiterhin führt der Fachdienst Feuerwehr sog. Brandverhütungsschauen durch und wird an Stellungnahmen im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren beteiligt.

Die Kosten und Gebühren ergeben sich aus der Satzung über Kostenersatz für Einsätze, über Gebühren für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen der Feuerwehr der Stadt Würselen vom 19.12.2017 (siehe Downloads).

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