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Versicherungsangelegenheiten in Schadensfällen
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Bei Schadensfällen, für die die Stadt Würselen nach Ihrer Meinung haftbar ist, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir nehmen den Sachverhalt auf und leiten ihn an unsere Haftpflichtversicherung zwecks Schadensregulierung weiter.
Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Sonstiges an städtischen Gebäuden nehmen wir ebenfalls entgegen und leiten diese an unsere Gebäudeversicherung weiter.
Verhalten im Schadensfall
Unternehmen Sie bitte alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden!
Bitte melden Sie uns unverzüglich den Schaden, damit wir den Versicherer informieren können. Verändern Sie nicht die Schadensstelle, mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen, und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadensort freigegeben haben. Erstellen Sie Fotos vom Schadensbereich und einen Schadensbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenshöhe (unverbindlich).
Bitte melden Sie jeden Schaden sofort!
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Hochbauamt (A 65)
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-1604
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E-Mail: stephan.mingers@wuerselen.de
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