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Einwohnergleichwerte

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Einwohnergleichwerte werden zur Ermittlung des ausreichenden Restabfallbehältervolumens für Gewerbebetriebe festgesetzt.

Der Umgang mit Abfällen aus Gewerbebetrieben ist in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Alle Abfallerzeuger mit Ausnahme privater Haushalte müssen die neuen Pflichten und Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung beachten und umsetzen. Das sind z.B.:

  • Industrie, Handel und Handwerk,
  • Büros, Arztpraxen und Kanzleien,
  • öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Technologiezentren
  • Schulen und Kindergärten, Vereine, Mehrzweckhallen
  • Bildungseinrichtungen, Kirchen etc.
  • Gastronomie- und Hotelgewerbe
  • Klinken und Senioreneinrichtungen

Der Einwohnergleichwert wird über das zum Download bereitgestellte Formular ermittelt und durch den Fachdienst KDW festgestellt; mit demselben Formular werden Größe und Anzahl der erforderlichen Müllgefäße bestellt.

Die Stadt Würselen hat die Abfallentsorgung seit 2006 auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen und leitet die Einwohnergleichwerte daher an die RegioEntsorgung weiter. Die Gebührenrechnung erfolgt über die Regioentsorgung; Rückfragen sind daher dorthin zu richten.

Die Gebührenabrechnung erfolgt über einen entsprechenden Bescheid, welcher den Gebührenpflichtigen zugestellt wird.

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