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Flächennutzungsplan

Beschreibung Beschreibung

Der Flächennutzungsplan wird als „vorbereitender Bauleitplan“ durch die Gemeinde erarbeitet und von der Bezirksregierung genehmigt. Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Es werden sowohl die bereits vorhandenen Nutzungen als auch die längerfristig beabsichtigten Entwicklungen dargestellt. Der derzeit geltende FNP der Stadt Würselen ist seit 2012 rechtskräftig.

Der Inhalt des Flächennutzungsplanes

Zweck, Inhalte und Verfahren der Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) bundesweit verbindlich festgeschrieben. Für den FNP gelten explizit die §§ 5 bis 7 BauGB. In § 5 Abs. 2 BauGB werden mögliche Inhalte des Flächennutzungsplanes aufgeführt, die Liste ist jedoch nicht abschließend. Hauptinhalte des Flächennutzungsplanes sind Darstellungen von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen. Zudem werden Gemeinbedarfsflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie Grün- und Waldflächen dargestellt. Ebenso zählen Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrswege sowie Ver- und Entsorgungsflächen zum Planinhalt. Die Ergebnisse anderweitiger Planungen (Bahn, Flughäfen, festgesetzte Überschwemmungsgebiete etc.) werden nachrichtlich in den Plan übernommen.

Die Darstellungstiefe ist nicht parzellenscharf. Der Maßstab richtet sich nach der Gemeindegröße und liegt in der Regel zwischen 1:5.000 (kleine Gemeinde) und 1:25.000 (Großstadt). Der FNP der Stadt Würselen hat einen Maßstab von 1:10.000.

Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Planes aufgeführt werden. Zudem enthält die Begründung einen Umweltbericht, der die Belange des Umweltschutzes ermittelt und bewertet.

Rechtliche Wirkung des Flächennutzungsplanes

Die Inhalte des Flächennutzungsplanes gelten in der Regel nur behördenintern und entfalten im Innenbereich keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger. Im Außenbereich kann der FNP hingegen durch die Darstellung von „Konzentrationszonen“ für bestimmte privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1), z.B. für Windenergieanlagen, eine unmittelbare  Rechtswirkung für jedermann haben.

Grundsätzlich sind Bebauungspläne (siehe unten) als „verbindliche Bauleitpläne“ aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Darstellungen des FNP durch rechtsverbindliche Festsetzungen gegenüber jedermann konkretisiert. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ gem. § 13a BauGB, die von den Darstellungen des FNP abweichen können. Bei diesen Plänen ist der FNP nachträglich im Wege der „Berichtigung“  an die Inhalte des Bebauungsplanes anzupassen.

Wo finde ich den Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan der Stadt Würselen kann online im gemeinsamen Geoportal der StädteRegion Aachen in der Themenansicht „Planen und Bauen“ unter folgendem Link eingesehen werden

Zudem erhalten Sie im A 61 Planungsamt Auskünfte zum rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan.

A 61 Planungsamt

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