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Bewohnerparkausweis

Kurzbeschreibung

Änderung ab 01.02.2024 für die Beantragung eines Anwohnerparkausweises 
Diese Ausweise können grundsätzlich nur noch über das neue Bewohner-online Verfahren (Antragsverfahren, Zahlung und Ausdruck des Ausweises) beantragt werden.  
Hierzu ist eine kostenfreie Anmeldung im Serviceportal der Stadt Würselen erforderlich. 
In Ausnahmefällen kann der Antrag auch weiterhin über die Sachbearbeiterinnen im Rathaus erfolgen (s. Informationen erforderliche Unterlagen).

Falls Sie eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt oder beim Straßenverkehrsamt eingerichtet haben, ist die Antragsstellung nur über die Sachbearbeiterinnen möglich. 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachamtes ebenfalls zur Verfügung (Kontakt siehe rechts)
bzw. per Mail an: bewohnerparken@wuerselen.de

Beschreibung Beschreibung

In Würselen-Mitte, im Bereich des Rhein-Maas-Klinikums (ehem. MZ Marienhöhe) und in Bardenberg befinden sich Parkzonen, innerhalb derer mit Parkschein bzw. mit Parkscheibe kurzzeitig geparkt werden darf. Für diese Parkzonen können auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Ein solcher Ausweis stellt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ein bestimmtes Fahrzeug dar.

Bewohnerparkausweise können für die Bereiche:
•    Innenstadt (W 1)
•    Innenstadt (W 2)
•    Markt (W 3)
•    Krankenhaus (KH)
•    Bardenberg (B)
sowie für Teilbereiche der Luciastraße, Mittelstraße und Am Höfeviertel ausgestellt werden.

Antragsberechtigt ist:
•    der Halter des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes bzw.
•    der Nutzer des Fahrzeugs für die Parkzone seines Erst-Wohnsitzes einschließlich einer Nutzerbescheinigung des Fahrzeughalters.

Vorlage des Personalausweises, des Fahrzeugscheins und, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, eine Nutzerbescheinigung vom Fahrzeughalter (siehe Informationen zur Antragstellung).

20 Euro pro Jahr;
Antrag online: Zahlung über GiroPay und PayPal 

Bei Antragsstellung über den Sachbearbeiter gibt es zurzeit zwei Möglichkeiten: 
1.    Möglichkeit: Barzahlung bei der Stadtkasse Würselen
2.    Möglichkeit: Überweisung durch den Bürger 

In allen Fällen wird der Ausweis erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsbestätigung ausgestellt. 

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