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Auskunfts- und Übermittlungssperren in Meldeangelegenheiten
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Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.
Jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen bzw. diese per ausdrücklicher Einwilligung erst zu ermöglichen.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- Parteien
- Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Nur mit Einwilligung darf die Meldebehörde Daten übermitteln zu Zwecken:
- der Werbung
- des Adresshandels
Wichtig: Bereits bestehende Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmen- oder Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden analog übernommen und brauchen nicht neu erklärt zu werden.
Der Widerspruch oder die Einwilligung kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Widerspruchsrechten und zu der Möglichkeit der Einrichtung einer Auskunftssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Würselen.
Bundespersonalausweis oder Reisepass
Zuständige Einrichtung
- Einwohnermeldeamt
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- Morlaixplatz 1
- 52146 Würselen
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- E-Mail:
einwohnermeldeamt@wuerselen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02405 67-3304
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E-Mail: petra.rehe-hermanns@wuerselen.de
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