Verfahrenslotse
Beschreibung
Was sind Verfahrenslotsen?
Verfahrenslotsen sind da, um jungen Menschen zwischen 0 und 26 Jahren mit (drohender) Behinderung zu helfen, die nötigen Leistungen zu bekommen.
Bist du beim Verfahrenslotsen richtig?
Sind Kinder oder junge Menschen zwischen 0 bis 26 Jahren von einer Behinderung betroffen (oder bedroht), berät der Verfahrenslotse zu möglichen Leistungen der Teilhabe /Eingliederungshilfe. Der Verfahrenslotse gibt dabei Orientierung innerhalb der Sozialgesetzbücher, hilft bei der Antragstellung und berät zu Fragen wie zum Beispiel:
- Was ist Eingliederungshilfe?
- Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe?
- Was ist eine Teilhabebeeinträchtigung?
- Wie und wo können Leistungen beantragt werden?
- Was ist dafür zu tun?
Das Angebot richtet sich an Betroffene, Eltern, Verwandte, gesetzliche Betreuer oder weitere Personen aus dem Umfeld der Betroffenen.
Über die Aufgabe der Verfahrenslotsen
Verfahrenslotsen etablieren einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung nach § 10b SGB VIII zu Gunsten von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung. Dabei haben sie die Rechte zur Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung im Fokus. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen mit einer Behinderung sowie deren nahe Angehörige zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, damit sie ihr Recht auf Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.
Als Lotsen können sie eine Orientierung durch die Vielzahl der verschiedenen Sozialgesetze geben und eine praktische und unabhängige Unterstützung sein. Somit helfen Sie Betroffenen, auf mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe hinzuwirken und begleiten sie auf Wunsch in diesem Prozess. Auch wenn der Verfahrenslotse im Jugendamt, also dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, angesiedelt ist, berät er unabhängig und unterstützt die Interessen des jungen Menschen mit Behinderung.
Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung wird von unterschiedlichen Trägern geleistet wie z.B. dem Jugendamt oder der Krankenkasse. Darüber hinaus gibt es verschiedene Leistungsgruppen wie etwa Leistungen zur sozialen Teilhabe oder zur medizinischen Rehabilitation. Um Ansprüche in diesem komplexen Sozialleistungssystem geltend zu machen und auf deren Verwirklichung hinzuarbeiten, ist der Verfahrenslotse da.
Für wen?
Für junge Menschen mit (drohender) Behinderung zwischen 0 und 26 Jahren. Auch Mütter, Väter oder andere Personensorge- und Erziehungsberechtigte von Behinderung bedrohten oder betroffenen jungen Menschen haben einen eigenen Beratungsanspruch.
Für die Inanspruchnahme des Verfahrenslotsen ist es KEINE Voraussetzung, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt worden ist. Zudem spielt es keine Rolle, ob es sich um eine seelische, körperliche oder geistige Form der Behinderung handelt.
Zuständige Einrichtungen
-
Jugendamt (A 51)
-
- Straße: Lindenplatz Hausnummer: 24
- PLZ: 52146 Ort: Würselen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02405 67-5154
-
E-Mail: verfahrenslotse@wuerselen.de