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Verfahrenslotse

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Was sind Verfahrenslotsen?

Verfahrenslotsen sind da, um jungen Menschen zwischen 0 und 26 Jahren mit (drohender) Behinderung zu helfen, die nötigen Leistungen zu bekommen.

Bist du beim Verfahrenslotsen richtig?

Wenn du weißt oder glaubst eine Behinderung zu haben, sind die Verfahrenslotsen für dich da. Wenn du also Fragen hast zu Leistungen oder Eingliederungshilfe, können die Verfahrenslotsen dir Antworten geben und dir einen Weg zeigen.

Auch deinen Eltern Verwandten oder Betreuern oder weiteren Personen aus deinem Umfeld können sie helfen. Die Verfahrenslotsen findet Ihr im Jugendamt.

Das könnten deine Fragen sein:

  • Was ist Eingliederungshilfe?
  • Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe?
  • Wie kann ich Leistungen bekommen?
  • Was muss ich dafür tun?

Solche Fragen können die Verfahrenslotsen beantworten. Sie begleiten dich dabei, Leistungen zu bekommen. Die Leistungen erhältst du dann woanders.

Über die Aufgabe der Verfahrenslotsen

Verfahrenslotsen etablieren einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung nach § 10b SGB VIII zu Gunsten von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung. Dabei haben sie die Rechte zur Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung im Fokus. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen mit einer Behinderung sowie deren nahe Angehörige zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, damit sie ihr Recht auf Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

Als Lotsen können sie eine Orientierung durch die Vielzahl der verschiedenen Sozialgesetze geben und eine praktische und unabhängige Unterstützung sein. Somit helfen Sie Betroffenen, auf mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe hinzuwirken und begleiten sie auf Wunsch in diesem Prozess. Auch wenn der Verfahrenslotse im Jugendamt, also dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, angesiedelt ist, berät er unabhängig und unterstützt die Interessen des jungen Menschen mit Behinderung.

Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung wird von unterschiedlichen Trägern geleistet wie z.B. dem Jugendamt oder der Krankenkasse. Darüber hinaus gibt es verschiedene Leistungsgruppen wie etwa Leistungen zur sozialen Teilhabe oder zur medizinischen Rehabilitation. Um Ansprüche in diesem komplexen Sozialleistungssystem geltend zu machen und auf deren Verwirklichung hinzuarbeiten, ist der Verfahrenslotse da.

Für wen?

Für junge Menschen mit (drohender) Behinderung zwischen 0 und 26 Jahren. Auch Mütter, Väter oder andere Personensorge- und Erziehungsberechtigte von Behinderung bedrohten oder betroffenen jungen Menschen haben einen eigenen Beratungsanspruch.

Für die Inanspruchnahme des Verfahrenslotsen ist es KEINE Voraussetzung, dass eine bestehende oder drohende Behinderung bereits festgestellt worden ist. Zudem spielt es keine Rolle, ob es sich um eine seelische, körperliche oder geistige Form der Behinderung handelt.

 

 

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson