BIS: Suche und Detail

Familienkarte der StädteRegion Aachen

Kurzbeschreibung

Termin im Meldeamt online buchen

Buchen Sie Ihren Termin direkt online. Klicken Sie hier auf dieser Seite unter der Überschrift "Online-Antrag/Nachricht" auf den Link, eine Anmeldung im Serviceportal ist dafür nicht notwendig.

Beschreibung Beschreibung

Jede:r in Würselen mit Hauptwohnsitz oder einzigem Wohnsitz gemeldete Erziehungs- bzw. Umgangsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag die Familienkarte der StädteRegion Aachen.

Jede Familie erhält eine Karte. Sie wird auf maximal zwei Kartenberechtigte (Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, so muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.

Im Leistungskatalog präsentieren sich die vielen Partner der Familienkarte mit ihren zahlreichen und attraktiven Angeboten, von denen Sie als Familienkartenbesitzer exklusiv profitieren können. Die Angebotspalette wird ständig aktualisiert. Die Leistungen der Unternehmen sind freiwillige Angebote. Die StädteRegion bittet um Verständnis dafür, dass hierfür keine Gewähr übernommen werden kann.

Durch das Vorzeigen der Karte bei einem Partner der Familienkarte erhalten Sie dort die im Leistungskatalog angegebene Vergünstigung/ Sonderleistung. Es kann vorkommen, dass Sie bei Vorlage der Karte gebeten werden, sich auszuweisen.

Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • bei Kindern: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung (falls vorhanden)
  • bei Umgangsberechtigten: Pflegeausweis

sofortige Ausstellung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen