BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Elternbeiträge Kita und OGS

Die Kostenbeteiligung der Eltern an den Angeboten der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsschule erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderfördersatzung) vom 24.06.2008

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung OGS) vom 24.06.2008

Der Elternbeitrag wird für das jeweilige Schuljahr erhoben, d.h. vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Einkommensverhältnisse werden überprüft. Hierzu haben die Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der Stadt Würselen Träger in einer verbindlichen Erklärung schriftlich ihr Einkommen nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der Elternbeitrag in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einkommensberechnung.

Kostenbeiteiligung Mittagessen

Beim Besuch der Offenen Ganztagsschule ist ein warmes Mittagessen Pflicht. Im Bereich der Kindertagesbetreuung richtet sich dies nach der vertraglichen Vereinbarung. Es fallen zusätzlich Kosten für das tägliche warme Mittagessen an. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Träger (siehe Downloads).

Lastschriftverfahren

Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Würselen eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass offene Forderungen bei Fälligkeit automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierdurch verhindern Sie ggf. Mahngebühren und brauchen sich nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern. Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort Lastschrift (siehe unten).

Gebühren

Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern und kann der Satzung entnommen werden (siehe Downloads).

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Aufgrund der zu treffenden Bewertung, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem o.g. Ansprechpartner auf.


Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungs- bzw. zum Schulangebot in Würselen finden Sie auf wuerselen.de im Bereich "Stadt der Kinder":

Elternbeiträge Kita und OGS

Die Kostenbeteiligung der Eltern an den Angeboten der Kindertagesbetreuung bzw. der Offenen Ganztagsschule erfolgt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und der Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderfördersatzung) vom 24.06.2008

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung OGS) vom 24.06.2008

Der Elternbeitrag wird für das jeweilige Schuljahr erhoben, d.h. vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Einkommensverhältnisse werden überprüft. Hierzu haben die Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten der Stadt Würselen Träger in einer verbindlichen Erklärung schriftlich ihr Einkommen nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der Elternbeitrag in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Einkommensberechnung.

Kostenbeiteiligung Mittagessen

Beim Besuch der Offenen Ganztagsschule ist ein warmes Mittagessen Pflicht. Im Bereich der Kindertagesbetreuung richtet sich dies nach der vertraglichen Vereinbarung. Es fallen zusätzlich Kosten für das tägliche warme Mittagessen an. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Träger (siehe Downloads).

Lastschriftverfahren

Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Würselen eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so dass offene Forderungen bei Fälligkeit automatisch im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierdurch verhindern Sie ggf. Mahngebühren und brauchen sich nicht um termingerechte Überweisungen zu kümmern. Mehr dazu finden Sie unter dem Stichwort Lastschrift (siehe unten).

Aufgrund der zu treffenden Bewertung, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem o.g. Ansprechpartner auf.

Allgemeine Informationen zum Kinderbetreuungs- bzw. zum Schulangebot in Würselen finden Sie auf wuerselen.de im Bereich "Stadt der Kinder":

Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern und kann der Satzung entnommen werden (siehe Downloads).

Elternbeitrag, Elternbeiträge, Kosten Kindergarten, Kindergartenbeitrag, Kindergartenbeiträge, Kindergartengebühr, Kindergartengebühren, Kindergarten, Kita, Tagespflege, Tagesmutter, Tagesvater, Ogs, Kinderbetreuung, Kinderbetreuungskosten, Nachmittagsbetreuung, Ganztagsschule, Ganztag https://serviceportal.wuerselen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1500/show
Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Frau

Breuer

207, 4. Ebene

02405 67-5113
julia.breuer@wuerselen.de

Herr

Frey

203, 4. Ebene

02405 67-5111
manfred.frey@wuerselen.de

Suche

 

 

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten und Terminregelungen der Stadtverwaltung.
Fragen zum Serviceportal? Hilfe gibt es hier: FAQs

Info zu dieser Seite:

Anwohnerparken, Geburtsurkunde, Zahlungsabwicklung - auf der "Suche"-Seite können Sie gezielt nach Einrichtungen, Dienstleistungen und Ansprechpartnern suchen. Unter den jeweiligen Stichwörtern finden Sie auch die Öffnungszeiten.

Nachricht an die Stadtverwaltung | FAQs zum Serviceportal