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Straßenreinigung und Winterdienst

Der Fachdienst KDW ist für die Reinigung derjenigen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Nicht gepflegt werden Straßen, deren Reinigungspflicht gemäß § 2 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Würselen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen worden ist.

Straßenreinigung

Die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft obliegt (mit Ausnahmen) den Eigentümern des an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Teilweise wurde den Grundstückseigentümern die Straßenreinigung per Satzung übertragen.

Gehweg und Fahrbahn sind einmal wöchentlich und bei außergewöhnlicher Verschmutzung sofort zu reinigen.

Winterdienst

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.

Übertragung der Reinigungspflicht

Inwieweit die Straßen im Stadtgebiet von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind, kann in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung nachgelesen werden. Der Grundstückseigentümer kann diese Aufgabe an einen Dritten übertragen. Die Ausnahmen von der Reinigungspflicht der Gehwege sind ebenfalls der Anlage zur Satzung zu entnehmen.

Gebühren

Die Gebühren der Straßenreinigung und des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.

Straßenreinigung und Winterdienst

Der Fachdienst KDW ist für die Reinigung derjenigen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Nicht gepflegt werden Straßen, deren Reinigungspflicht gemäß § 2 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Würselen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen worden ist.

Straßenreinigung

Die Reinigung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortschaft obliegt (mit Ausnahmen) den Eigentümern des an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Teilweise wurde den Grundstückseigentümern die Straßenreinigung per Satzung übertragen.

Gehweg und Fahrbahn sind einmal wöchentlich und bei außergewöhnlicher Verschmutzung sofort zu reinigen.

Winterdienst

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.

Übertragung der Reinigungspflicht

Inwieweit die Straßen im Stadtgebiet von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind, kann in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung nachgelesen werden. Der Grundstückseigentümer kann diese Aufgabe an einen Dritten übertragen. Die Ausnahmen von der Reinigungspflicht der Gehwege sind ebenfalls der Anlage zur Satzung zu entnehmen.

Die Gebühren der Straßenreinigung und des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.

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Baubetriebshof (A 67)
In den Pützbenden 1 52146 Würselen
Telefon 02405 67-6700
Fax 02405 41331-49

Frau

Fidler

02405 67-6743
melanie.fidler@wuerselen.de

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